Lunéve Agency

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lunéve Agency – Victoria Ahlers

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen der Lunéve Agency (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie betreffen die Vermittlung und Überlassung von Personal in den Bereichen Hostess-Service, Modeling, Promotion, Moderation und Event-Personal. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand & Tätigkeitsbereiche

Die Agentur bietet die Vermittlung und Organisation von Personal für folgende Bereiche an:

  • Hostessen / Hosts: Service-, Informations- und Standbetreuung.
  • Models / Content Creator: Foto- und Videoaufnahmen, Laufsteg, Präsentationen.
  • Promoter: Aktive Kundenansprache und Verkaufsförderung.
  • Moderatoren: Professionelle Führung durch Programme, Events oder Messe-Präsentationen.

Die Agentur tritt als Hauptauftragnehmerin auf. Die konkrete Ausführung der Leistung erfolgt durch das jeweils gebuchte Personal.

3. Vertragsschluss & Buchung

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder die Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Nachträgliche Änderungen des Einsatzplans (Zeiten, Ort, Aufgaben) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

4. Besondere Bestimmungen nach Personalart

  • Moderatoren: Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Briefing-Unterlagen und Skripte rechtzeitig (mind. 7 Tage vor Einsatz) zur Verfügung zu stellen.
  • Models: Der Einsatzumfang (z.B. Shooting-Dauer, Pausen) ist strikt einzuhalten.
  • Promoter: Die Genehmigung für Promotion-Aktionen im öffentlichen Raum oder auf Messegeländen obliegt dem Kunden.

5. Honorare & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Sätze zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  2. Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. Spesen (Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung) werden, sofern nicht pauschal vereinbart, nach Beleg abgerechnet.

6. Kundenschutz & Wettbewerbsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, das von der Agentur vermittelte Personal für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Einsatzende nicht unter Umgehung der Agentur direkt oder über Dritte zu beauftragen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Vermittlungshonorars an die Agentur zu zahlen.

7. Nutzungsrechte (Buyouts)

  1. Hostessen/Promoter: Die Nutzung von Gelegenheitsaufnahmen (Social Media Berichterstattung) ist gestattet.
  2. Models/Moderatoren: Jegliche kommerzielle Nutzung von Bild-, Video- oder Tonmaterial über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung über Nutzungsrechte (Buyouts). Ohne diese Vereinbarung ist eine Veröffentlichung untersagt.

8. Stornierung durch den Kunden

Bei Absage eines bereits bestätigten Auftrags durch den Kunden fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 7 Tage vor Einsatz: kostenfrei (zzgl. bereits entstandener Kosten).
  • Bis 3 Tage vor Einsatz: 50 % des vereinbarten Honorars.
  • Weniger als 24 Stunden vor Einsatz: 100 % des vereinbarten Honorars.

9. Haftung & Ausfall

  1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Personal bemüht sich die Agentur um adäquaten Ersatz, übernimmt jedoch keine Garantie für die Gestellung von Ersatzpersonal. Eine weitergehende Haftung (z.B. für entgangenen Gewinn des Kunden) ist ausgeschlossen.
  3. Der Kunde haftet für die Sicherheit am Einsatzort und die Einhaltung des Jugendschutz- und Arbeitszeitgesetzes.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt.