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Lunéve Agency » Erstklassige Faces für Ihr Business ✓

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lunéve Agency (Stand: August 2026)

1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Lunéve Agency, Inhaberin Victoria Ahlers (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Promotion, Messe-Service, Modeling, Event-Betreuung, Moderation, UGC sowie damit verbundene Services.

1.3 Die Agentur setzt zur Erfüllung der Aufträge nach eigenem Ermessen selbstständige Kooperationspartner (nachfolgend „Einsatzkräfte“ oder „Freelancer“) im Wege eines freien Dienst- oder Werkvertrages sowie im Rahmen eigener Dienstleistungen angestellte Hilfskräfte ein. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.

2. Personalauswahl, Sedcards & Fristen

2.1 Ein rechtlich bindender Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgte Bestätigung der Sedcard-Auswahl durch den Kunden und die darauf folgende Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

2.2 Die von der Agentur bereitgestellten Profilvorschläge und Sedcards sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Vorschläge eine verbindliche Auswahl zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Einsatzkräfte nicht mehr garantiert werden.

3. Status der Einsatzkräfte, Teamleitung & Weisungsfreiheit

3.1 Die eingesetzten Freelancer agieren als eigenständige, selbstständige Unternehmer. Die Agentur stellt sicher, dass zum Zeitpunkt des Einsatzes gültige Gewerbenachweise der selbstständigen Einsatzkräfte vorliegen.

3.2 Weisungsfreiheit, Teamleitung & Abgrenzung (AÜG-Ausschluss): Dem Kunden steht gegenüber den eingesetzten Kräften kein arbeitsrechtliches Weisungs- oder Direktionsrecht zu, das zu einer Eingliederung in den Betrieb des Kunden führt. Die fachliche, organisatorische und abwicklungstechnische Steuerung des Projekts erfolgt ausschließlich durch die Agentur:

  • Einsätze im Team: Werden mehrere Einsatzkräfte gebucht, wird von der Agentur eine Teamleitung benannt. Diese fungiert vor Ort als alleinige Ansprechperson für den Kunden, koordiniert den Projektablauf und übernimmt die Abstimmung mit dem Team.

  • Einzelbuchungen: Bei der Buchung einer einzelnen Einsatzkraft übernimmt diese die projektbezogene Leistungserbringung und Organisation vor Ort eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Briefings.

  • Projektvorgaben: Projektbedingte, sachliche Rahmenvorgaben (z. B. Briefings, Markenrichtlinien, Event-Zeitfenster) stellen reine Qualitätskriterien des Marketingkonzepts und keine arbeitsrechtlichen Weisungen dar.

4. Verpflegung, Pausen & Abwicklung vor Ort

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Einsatzkräften während des Projekts kostenfrei alkoholfreie Getränke (Wasser, Kaffee) in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.

4.2 Bei einer täglichen Projektdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Kunde eine angemessene Verpflegung bereit oder gewährt eine ausreichende Zeit zur Selbstverpflegung. Wird keine Verpflegung gestellt, ist die Agentur berechtigt, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 15,00 EUR netto pro Einsatzkraft und Einsatztag nachzuberechnen. Die Abstimmung der Pausenfenster erfolgt eigenverantwortlich im Rahmen des Projektverlaufs zur Sicherung der durchgehenden Standbetreuung.

4.3 Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort alle erforderlichen Sicherheits- und Schutzstandards gewährleistet sind und die Einsatzkräfte vor Gefahren geschützt werden.

5. Abrechnung, Projektdokumentation & Mindestbuchung

5.1 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der erfassten Projektstunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der dokumentierten Zeiten nach Beendigung des Einsatzes vor Ort durch Unterschrift oder in Textform zu bestätigen. Sollte eine Bestätigung vor Ort nicht erfolgen, übersendet die Agentur dem Kunden den Zeitnachweis in Textform. Die erfassten Stunden gelten als vom Kunden rechtlich genehmigt und akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Zeitnachweises in Textform unter Angabe von Gründen widerspricht.

5.3 Mindestbuchung: Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Einsatzzeit gilt als garantierte Mindestbuchungszeit. Eine vorzeitige Entlassung der Einsatzkraft durch den Kunden (z. B. bei vorzeitigem Messe- oder Event-Ende) mindert das vereinbarte Honorar nicht. Überstunden, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden auf Basis des vereinbarten Stundensatzes nachberechnet.

6. Haftung, Gewährleistung & Projektdurchführung

6.1 Auswahlhaftung: Die Agentur schuldet die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Einsatzkräfte bezogen auf das Anforderungsprofil des Kunden. Da die finale Buchungsentscheidung auf Basis der Sedcards durch den Kunden erfolgt, trägt der Kunde das Risiko der generellen Eignung für seine spezifischen Zwecke.

6.2 Haftungsbegrenzung der Agentur: Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.3 Verhalten der Einsatzkräfte vor Ort: Da selbstständige Einsatzkräfte als eigenständige Unternehmer tätig werden und die Agentur keine Überwachungsmöglichkeit am Einsatzort hat, haftet die Agentur nicht für Schäden, die die Einsatzkraft während des Einsatzes beim Kunden oder Dritten verursacht, es sei denn, der Agentur fällt ein Auswahlverschulden zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen der Einsatzkraft vor Ort sind direkt gegenüber der Einsatzkraft bzw. deren Betriebshaftpflichtversicherung geltend zu machen.

6.4 Verkaufstätigkeiten & Bargeld: Wird der Umgang mit Bargeld, Kassen oder Wertsachen vereinbart, handelt die Einsatzkraft ausschließlich im Namen und auf Risiko des Kunden. Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für Kassenfehlbestände, Unterschlagungen oder Verluste. Das finanzielle Risiko trägt allein der Kunde.

6.5 Mängelrüge: Offensichtliche Mängel oder Leistungsdefizite müssen der Agentur unverzüglich noch während des laufenden Einsatzes (telefonisch oder per E-Mail) angezeigt werden. Ansprüche des Kunden wegen solcher Mängel sind ausgeschlossen, soweit die Agentur aufgrund einer verspäteten Meldung keine Möglichkeit hatte, adäquaten Ersatz zu stellen oder nachzubessern.

7. Stornierung & Wetterrisiko

7.1 Tritt der Kunde von einem bereits bestätigten Auftrag zurück (Stornierung), werden folgende Stornogebühren auf das vereinbarte Netto-Gesamthonorar fällig:

  • Bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %

  • 13 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 80 %

  • Ab 6 Tage vor Einsatzbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden: 100 %

    Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.2 Bei Outdoor-Events trägt der Kunde das volle Wetterrisiko. Ein witterungsbedingter Abbruch oder Ausfall des Events entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht des vollen vereinbarten Honorars.

8. Kundenschutz, Abwerbeverbot & Vertragsstrafe

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, Einsatzkräfte, die ihm durch die Agentur vorgestellt oder für ihn im Rahmen eines Projekts eingesetzt wurden, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem letzten Einsatztag weder direkt noch indirekt (über Dritte) unter Umgehung der Agentur zu beauftragen, anzustellen oder zu vermitteln.

8.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe nach billigem Ermessen der Agentur, welche im Streitfall durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist (Hamburger Brauch).

9. Referenzrechte, Eigentum & Eigenwerbung

9.1 Der Kunde erteilt der Agentur eine einfache, jederzeit für die Zukunft widerrufliche Erlaubnis, den Namen sowie das Firmenlogo des Kunden kostenfrei als Referenz für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der Website oder dem Instagram-Kanal @luneveagency_) zu nutzen, sofern dem keine ausdrücklichen schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) entgegenstehen.

9.2 Die Einräumung von kommerziellen Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen (insb. im Bereich Modeling, Foto-/Videoproduktionen und UGC) für den Kunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung und richtet sich im Übrigen nach den im Einzelauftrag vereinbarten Buyout-Klauseln.

10. Höhere Gewalt (Force Majeure)

10.1 Wird die Erbringung der geschuldeten Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Krieg) wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Die Agentur behält jedoch den Anspruch auf Vergütung der bis dahin bereits nachweislich erbrachten Leistungen.

11. Datenschutz (DSGVO)

11.1 Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. die DSGVO) einzuhalten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der Einsatzkräfte ausschließlich zur Vertragserfüllung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.