Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lunéve Agency (Stand: Mai 2026)
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Lunéve Agency, Inhaberin Victoria Ahlers (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Promotion, Messe-Service, Modeling, Event-Betreuung, Moderation, UGC sowie damit verbundene Services.
1.3 Die Agentur setzt zur Erfüllung der Aufträge nach eigenem Ermessen selbstständige Kooperationspartner (nachfolgend „Einsatzkräfte“ oder „Freelancer“) im Wege eines freien Dienst- oder Werkvertrages ein. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.
2. Personalauswahl, Sedcards & Fristen
2.1 Ein rechtlich bindender Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgte Bestätigung der Sedcard-Auswahl durch den Kunden und die darauf folgende Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
2.2 Die von der Agentur bereitgestellten Profilvorschläge und Sedcards sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Vorschläge eine verbindliche Auswahl zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Einsatzkräfte nicht mehr garantiert werden.
3. Status der Einsatzkräfte & Weisungsfreiheit
3.1 Die eingesetzten Freelancer agieren als eigenständige, selbstständige Unternehmer. Die Agentur stellt sicher, dass zum Zeitpunkt des Einsatzes gültige Gewerbenachweise bzw. steuerliche Erfassungen der Einsatzkräfte vorliegen.
3.2 Weisungsfreiheit & Abgrenzung: Die Einsatzkräfte unterliegen keinem fachlichen, zeitlichen oder örtlichen Weisungsrecht der Agentur. Dem Kunden steht kein arbeitsrechtliches Direktionsrecht zu, das zu einer Eingliederung der Einsatzkraft in den Betrieb des Kunden führt. Projektbedingte, sachliche Rahmenvorgaben und Instruktionen zur konkreten Durchführung vor Ort (z. B. Briefings, Markenrichtlinien, Event-Zeitpläne) stellen keine arbeitsrechtlichen Weisungen dar. Die Art und Weise der Leistungserbringung zur Erreichung des Projektziels bestimmt die Einsatzkraft eigenständig.
4. Verpflegung, Pausen & Fürsorge vor Ort
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Einsatzkräften während der Arbeitszeit kostenfrei alkoholfreie Getränke (Wasser, Kaffee) in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.
4.2 Bei einer täglichen Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Kunde eine angemessene, warme Verpflegung bereit oder gewährt eine ausreichende Pause zur Selbstverpflegung. Wird keine Verpflegung gestellt, ist die Agentur berechtigt, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 15,00 EUR netto pro Einsatzkraft und Einsatztag nachzuberechnen.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle gesetzlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften am Einsatzort eingehalten werden und die Einsatzkräfte vor Gefahren geschützt sind.
5. Abrechnung, Projektdokumentation & Mindestbuchung
5.1 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Stunden der Einsatzkräfte täglich durch Unterschrift auf einem von der Einsatzkraft vorgelegten Zeitnachweis (digital oder physisch) zu bestätigen. Verweigert der Kunde die Unterschrift unberechtigt oder erfolgt sie nicht bis zum Ende des Einsatztages, gelten die Aufzeichnungen der Einsatzkraft bzw. der Agentur als rechtlich akzeptiert.
5.3 Mindestbuchung: Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Einsatzzeit gilt als garantierte Mindestbuchungszeit. Eine vorzeitige Entlassung der Einsatzkraft durch den Kunden (z. B. bei vorzeitigem Messe- oder Event-Ende) mindert das vereinbarte Honorar nicht. Überstunden, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden prozentual bzw. minutengenau auf Basis des vereinbarten Stundensatzes nachberechnet.
6. Haftung, Gewährleistung & Projektdurchführung
6.1 Auswahlhaftung: Die Agentur schuldet die sorgfältige Auswahl und Vermittlung der Einsatzkräfte bezogen auf das Anforderungsprofil des Kunden. Da die finale Buchungsentscheidung auf Basis der Sedcards durch den Kunden erfolgt, trägt der Kunde das Risiko der generellen Eignung für seine spezifischen Zwecke.
6.2 Haftungsbegrenzung der Agentur: Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Agentur im B2B-Verkehr nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.3 Verhalten der Einsatzkräfte vor Ort: Da die Einsatzkräfte als selbstständige Unternehmer tätig werden und die Agentur keine Überwachungsmöglichkeit am Einsatzort hat, haftet die Agentur nicht für Schäden, die die Einsatzkraft während des Einsatzes beim Kunden oder Dritten verursacht, es sei denn, der Agentur fällt ein Auswahlverschulden zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen der Einsatzkraft vor Ort sind direkt gegenüber der Einsatzkraft bzw. deren Betriebshaftpflichtversicherung geltend zu machen.
6.4 Verkaufstätigkeiten & Bargeld: Wird der Umgang mit Bargeld, Kassen oder Wertsachen vereinbart, handelt die Einsatzkraft ausschließlich im Namen und auf Risiko des Kunden. Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für Kassenfehlbestände, Unterschlagungen oder Verluste. Das finanzielle Risiko trägt allein der Kunde.
6.5 Mängelrüge: Offensichtliche Mängel oder Leistungsdefizite der Einsatzkraft müssen der Agentur unverzüglich noch während des laufenden Einsatzes (telefonisch oder per E-Mail) angezeigt werden. Ansprüche des Kunden wegen solcher Mängel sind ausgeschlossen, soweit die Agentur aufgrund einer verspäteten Meldung keine Möglichkeit hatte, durch Instruktion der Einsatzkraft nachzubessern oder adäquaten Ersatz zu schicken.
7. Stornierung & Wetterrisiko
7.1 Tritt der Kunde von einem bereits bestätigten Auftrag zurück (Stornierung), werden folgende Stornogebühren auf das vereinbarte Netto-Gesamthonorar fällig:
– Bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %
– 13 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 80 %
– Ab 6 Tage vor Einsatzbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.2 Bei Outdoor-Events trägt der Kunde das volle Wetterrisiko. Ein witterungsbedingter Abbruch oder Ausfall des Events entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht des vollen vereinbarten Honorars.
8. Kundenschutz, Abwerbeverbot & Vertragsstrafe
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, Einsatzkräfte, die ihm durch die Agentur vorgestellt oder für ihn im Rahmen eines Projekts eingesetzt wurden, für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem letzten Einsatztag weder direkt noch indirekt (über Dritte) unter Umgehung der Agentur zu beauftragen, anzustellen oder zu vermitteln.
8.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Agentur nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfall durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.
9. Referenzrechte, Eigentum & Eigenwerbung
9.1 Der Kunde erteilt der Agentur eine einfache, jederzeit für die Zukunft widerrufliche Erlaubnis, den Namen sowie das Firmenlogo des Kunden kostenfrei als Referenz für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der Website oder dem Instagram-Kanal @luneveagency_) zu nutzen, sofern dem keine ausdrücklichen schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) entgegenstehen.
9.2 Die Einräumung von kommerziellen Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen (insb. im Bereich Modeling, Foto-/Videoproduktionen und UGC) für den Kunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung und richtet sich im Übrigen nach den im Einzelauftrag vereinbarten Buyout-Klauseln.
10. Höhere Gewalt (Force Majeure)
10.1 Wird die Erbringung der geschuldeten Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Krieg) wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Die Agentur behält jedoch den Anspruch auf Vergütung der bis dahin bereits nachweislich erbrachten Leistungen.
11. Datenschutz (DSGVO)
11.1 Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. die DSGVO) einzuhalten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der Einsatzkräfte ausschließlich zur Vertragserfüllung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
