Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lunéve Agency (Stand: April 2026)
- Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Lunéve Agency, Inhaberin Victoria Ahlers (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Promotion, Messe-Service, Modeling, Event-Betreuung, Moderation, UGC sowie auf Nachfrage. Zur Erfüllung der Aufträge setzt die Agentur nach eigenem Ermessen Personal im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung (kfB) oder selbstständige Kooperationspartner (nachfolgend zusammenfassend „Einsatzkräfte“) ein.
- Personalauswahl & Fristen
2.1 Ein rechtlich bindender Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Sedcard-Auswahl durch den Kunden und die darauf folgende Auftragsbestätigung (AB) der Agentur zustande.
2.2 Profilvorschläge sind freibleibend. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Vorschläge eine Auswahl zu treffen, um die Verfügbarkeit zu garantieren.
- Status der Einsatzkräfte & Weisungsfreiheit
3.1 Die eingesetzten Freelancer agieren als eigenständige Unternehmer. Die Agentur stellt sicher, dass gültige Gewerbenachweise vorliegen.
3.2 Weisungsfreiheit: Die Einsatzkräfte erbringen ihre Leistungen als selbstständige Unternehmer in eigener Verantwortung. Sie unterliegen keinem fachlichen, zeitlichen oder örtlichen Weisungsrecht der Agentur oder des Kunden, soweit nicht projektbedingte Rahmenvorgaben dies zwingend erfordern. Die Art und Weise der Leistungserbringung bestimmt die Einsatzkraft eigenständig, solange das Projektziel erreicht wird.
- Verpflegung & Fürsorge
4.1 Der Kunde stellt kostenfrei Wasser und Kaffee zur Verfügung.
4.2 Bei einer Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Kunde eine angemessene Verpflegung bereit. Andernfalls wird eine Pauschale von 15,00 EUR pro Person/Tag nachberechnet.
- Abrechnung & Projektdokumentation
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die im projektbezogenen Zeitrahmen geleisteten Stunden täglich durch Unterschrift auf einem Zeitnachweis zu bestätigen. Ohne Bestätigung gelten die Aufzeichnungen der Agentur als akzeptiert.
5.3 Mindestbuchung: Der Einsatz erfolgt innerhalb eines durch die Anforderungen des jeweiligen Projekts vorgegebenen Zeitrahmens. Die vereinbarte Zeit gilt als Mindestbuchungszeit. Eine vorzeitige Entlassung der Einsatzkraft durch den Kunden mindert das Honorar nicht. Überstunden werden minutengenau abgerechnet.
- Haftung & Projektdurchführung
6.1 Haftung bei Auswahl: Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich für die sorgfältige Vorauswahl der Einsatzkräfte. Da die endgültige Auswahlentscheidung auf Basis der bereitgestellten Profile (Sedcards) durch den Kunden erfolgt, liegt die Verantwortung für die Eignung der Einsatzkraft beim Kunden.
6.2 Haftungsausschluss: Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die eine Einsatzkraft während des Einsatzes verursacht, haftet die Agentur nicht. In diesen Fällen haftet die Einsatzkraft als selbstständiger Kooperationspartner direkt gegenüber dem Kunden.
6.3 Verkaufstätigkeiten & Inkasso: Wird ein Verkauf am Stand oder der Umgang mit Bargeld vereinbart, handelt die Einsatzkraft im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Agentur haftet nicht für Kassenfehlbestände, Verluste oder den Umgang mit Wertsachen. Das finanzielle Risiko trägt allein der Kunde.
6.4 Mängelrüge: Mängel müssen unverzüglich während des Einsatzes gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Stornierung & Wetterrisiko
7.1 Stornogebühren auf das Netto-Gesamthonorar:
Bis 14 Tage: 50 %
13 bis 7 Tage: 80 %
Ab 6 Tage: 100 %.
7.2 Bei Outdoor-Events trägt der Kunde das volle Wetterrisiko.
- Kundenschutz & Abwerbeverbot
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, Einsatzkräfte der Agentur für 24 Monate nach dem letzten Einsatz weder direkt noch indirekt unter Umgehung der Agentur zu beauftragen.
8.2 Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 4.000,00 EUR fällig.
- Nutzungsrechte & Eigenwerbung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, Bildmaterial vom Einsatz für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Instagram oder Website) zu nutzen, sofern keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.
9.2 Kommerzielle Nutzungen durch den Kunden bedürfen eines gesonderten Buyout-Vertrags.
- Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
